{"id":151,"date":"2019-03-21T13:52:51","date_gmt":"2019-03-21T12:52:51","guid":{"rendered":"http:\/\/127.0.0.3:8080\/?page_id=151"},"modified":"2019-05-21T11:34:19","modified_gmt":"2019-05-21T10:34:19","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vfb-hochneukirch.de\/?page_id=151","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7  1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein f\u00fcr Bewegungsspiele 08 Hochneukirch\u201c.<br>(2) Der Sitz des Vereins ist Hochneukirch.<br>(3) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht M\u00f6nchengladbach eingetragen und f\u00fchrt den Zusatz \u201ee. V.\u201c. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7  2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports sowie der Jugendarbeit. Der Verein verfolgt keine politischen, konfessionellen und keine rassischen Ziele.<br>(2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>(3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<br>(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7  3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein hat jugendliche Mitglieder mit Stimm- und Wahlrecht innerhalb der Jugendvertretung des Vereins (bis 18 Jahre) und erwachsene Mitglieder mit aktivem und passivem Wahlrecht. Der Verein unterscheidet: a) aktive Mitglieder b) passive Mitglieder c) f\u00f6rdernde Mitglieder d) Ehrenmitglieder<br>(2) Ehrenmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes ernannt. Diese Ehrung kann hervorragenden Sportlern und Mitgliedern zuteil werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7  4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<br>(2) Der Aufnahmeantrag mu\u00df schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter\/in erforderlich.<br>(3) \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung mu\u00df dem Antragsteller\/der Antragstellerin schriftlich mitgeteilt werden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7  5  Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliedschaft endet: 1. mit dem Tod des Mitglieds 2. durch Austritt des Mitglieds 3. durch Ausschlu\u00df aus dem Verein<br>(2) Die K\u00fcndigung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand und kann nur mit einer vierw\u00f6chigen Frist zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.<br>(3) Bei Vereinswechsel endet die aktive Mitgliedschaft und geht automatisch in eine passive Mitgliedschaft \u00fcber, die am Ende des Kalenderjahres endet, ohne ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung des Ausscheidenden.<br>(4) Der Ausschlu\u00df aus dem Verein kann bei vorliegen folgender Gr\u00fcnde erfolgen: a) grobe Verst\u00f6\u00dfe gegen die Vereinssatzung b) Sch\u00e4digung des Ansehens und der Interessen des Vereins c) Nichtzahlung der Beitr\u00e4ge nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Anmahnung<br>(5) \u00dcber den Ausschlu\u00df entscheidet der Vorstand. Gegen den Beschlu\u00df des Vorstandes steht die Berufung an die n\u00e4chste Jahreshauptversammlung offen. Diese entscheidet endg\u00fcltig mit einfacher Mehrheit.<br>(6) Ein Austritt oder Ausschlu\u00df aus dem Verein begr\u00fcndet keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen und dem bereits gezahlten oder geschuldeten Jahresbeitrag. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7  6 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein erhebt Mitgliedsbeitr\u00e4ge. Er kann Aufnahmegeb\u00fchren und Umlagen festlegen.<br>(2) Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich best\u00e4tigt oder neu festgesetzt.<br>(3) In besonders gelagerten F\u00e4llen kann der Vorstand auf Antrag den Beitrag stunden, herabsetzen oder erlassen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7  7 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7  8 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand 3. der Jugendausschuss<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7  9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.<br>(2) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden, mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung schriftlich mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Der Vorstand kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 1\/4 der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die Einladungsformen der ordentlichen Mitgliederversammlung.<br>(3) Jedem Mitglied \u00fcber 18 Jahren steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar.<br>(4) Jedes Mitglied kann bis 10 Tage vor der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zur Erg\u00e4nzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.<br>(5) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig.<br>(6) Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins sind mit \u00be Mehrheit, Entscheidungen \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen mit 2\/3 Mehrheit zu f\u00e4llen. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br>(7) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist vom Versammlungsleiter und von dem von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen und muss von der n\u00e4chsten Versammlung genehmigt werden.<br>(8) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr die folgenden Angelegenheiten zust\u00e4ndig: 1. Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes 2. Entgegennahme des Berichtes der Kassenpr\u00fcfer 3. Entlastung des Vorstandes 4. Beschlu\u00dffassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins 5. Wahl des Vorstandes 6. Best\u00e4tigung des Jugendvorstandes 7. Wahl der Kassenpr\u00fcfer 8. Beschlu\u00dffassung \u00fcber Ordnungen und deren \u00c4nderungen  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus: 1. dem Vorsitzenden 2. dem stellvertretenden Vorsitzenden 3. dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer 4. dem stellvertretenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer 5. dem Kassierer 6. dem stellvertretenden Kassierer 7. und den Abteilungsleitern<br>Der Vrostand hat die M\u00f6glichkeit (befristete) Beisitzer zu benennen, welche nicht stimmberechtigt sind.<br>(2) Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand vertreten, dies sind im Sinne des \u00a7 26 BGB: 1. Vorsitzender 2. stellvertretender Vorsitzender 3. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer 4. Kassierer Davon vertreten: Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder sind zu zweit vertretungsberechtigt.<br>(3) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt; der Jugendvorstand durch den Vereinsjugendtag. Dieser bedarf der Best\u00e4tigung der Mitgliederversammlung.<br>(4) Die Amtsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt drei Jahre.<br>(5) Scheiden Vorstandsmitglieder im Laufe der Wahlperiode aus, so ist der Vorstand bis zur Neuwahl beschlu\u00dff\u00e4hig. Dem Vorstand obliegt bei vorzeitigem Ausscheiden von Amtstr\u00e4gern eine kommissarische Bestellung bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<br>(6) Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende, beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Er ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder aber wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.<br>(7) Der Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mindestens f\u00fcnf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlu\u00dffassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Entscheidungen des Vorstandes sind protokollarisch festzuhalten und bei der n\u00e4chsten Vorstandssitzung zu verlesen.<br>(8) Die Verteilung der Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten der Vorstandsmitglieder erfolgt durch Stellen- &amp; Zust\u00e4ndigkeitsbeschreibungen.<br>(9) Zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben kann der Vorstand Aussch\u00fcsse einrichten, die ihn bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben unterst\u00fctzt und ber\u00e4t. (10) Mitglieder und Vorstandsmitglieder erhalten Aufwendungsersatz. Der Aufwendungsersatz kann in Form des Auslagenersatzes (Erstattung der tats\u00e4chlichen Aufwendungen) oder in Form der pauschalen Aufwendungsentsch\u00e4digung oder T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung (z.B. Ehrenamtspauschale in H\u00f6he des Ehrenamtsfreibetrages gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Nr. 26a EStG) geleistet werden. Ma\u00dfgeblich sind die Beschl\u00fcsse des zust\u00e4ndigen Vereinsorgans, die steuerlichen Vorschriften und die H\u00f6chstgrenzen sowie die finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit des Vereins. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Jugend des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Jugend f\u00fchrt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins selbst\u00e4ndig. Sie entscheidet \u00fcber die Verwendung der ihr, vom Vereinsvorstand, genehmigten Mittel.<br>(2) Alles N\u00e4here regelt die Vereinsjugendordnung und die Vereinsjugendversammlung. Die Vereinsjugendordnung ist kein Bestandteil der Vereinssatzung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Buch- und Kassenf\u00fchrung des Vereins wird nach Ende des Gesch\u00e4ftsjahres durch zwei von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Diese erstellen dem Vorstand und der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht. Die Wahlperiode der Kassenpr\u00fcfer betr\u00e4gt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist nicht m\u00f6glich. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder laut Angaben im Beitrittsformular unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erf\u00fcllung der gem\u00e4\u00df dieser Satzung zul\u00e4ssigen Zwecke und Aufgaben. Mit dem Aufnahmeantrag stimmen die Mitglieder diesem Verfahren zu. Es gilt das Datenschutzgesetz.<br>(2) Alle Ehrenamtlichen und f\u00fcr den Verein t\u00e4tigen Mitarbeiter, die personenbezogene Daten betreuen\/verwalten\/verarbeiten oder davon Kenntnis erlangen, haben dar\u00fcber Vertraulichkeit zu wahren.<br>(3) F\u00fcr die Dauer ihrer Mitgliedschaft k\u00f6nnen Kontaktdaten der Mitglieder f\u00fcr vereinsinterne Zwecke des Spiel- und \u00dcbungsbetriebes den \u00dcbungsleitern und Trainern zur Verf\u00fcgung gestellt werden und dar\u00fcber vereinsinterne sportbezogene Listen erstellt werden. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ohne Zustimmung findet nicht statt.<br>(4) Im Zusammenhang mit Berichten zum Sportgeschehen kann der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf der Homepage ver\u00f6ffentlichen und entsprechende Daten und Fotos zur Ver\u00f6ffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien \u00fcbermitteln. Hierzu erkl\u00e4rt sich das Mitglied grunds\u00e4tzlich damit einverstanden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Lebenshilfe e. V. Hochneukirch und ist ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.<br>(2) Als Liquidatoren sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende oder zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands zu bestellen.  <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein f\u00fcr Bewegungsspiele 08 Hochneukirch\u201c.(2) Der Sitz des Vereins ist Hochneukirch.(3) Der Verein ist in das Vereinsregister [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-151","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.vfb-hochneukirch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/151","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.vfb-hochneukirch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.vfb-hochneukirch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.vfb-hochneukirch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.vfb-hochneukirch.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=151"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.vfb-hochneukirch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/151\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.vfb-hochneukirch.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=151"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}